Steuerblick März 2021

  1. Weitere Verbesserungen der Corona-Hilfen – Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
  2. Erleichterung bei der Abschreibung von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung
  3. Auch 2021: Erleichterung bei Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer
  4. Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)

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