Steuerblick Mai 2018
- Verpflichtende Abgabe der Anlage EÜR auch bei geringen Betriebseinnahmen
- Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahmen-Überschussrechnung
- Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben
- Für Rentner und Pensionäre mit Kapitaleinkünften kann ein Antrag auf Günstigerprüfung sinnvoll sein
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