Steuerblick Oktober 2017
- Kosten eines Scheidungsverfahrens nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
- Außergewöhnliche Belastungen können auch bei größeren Ausgaben regelmäßig nicht zeitlich verteilt steuerlich geltend gemacht werden
- Finanzverwaltung zu den Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen ( Country-by-Country Report )
- Grunderwerbsteuer bei Umwandlungsvorgängen: ggf. Änderung für zurückliegende Vorgänge bis 6.11.2017 zu beantragen
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